Honorar
Bei der Honorarvereinbarung gehen wir individuell auf die Bedürfnisse der Mandanten ein, so dass entweder eine Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt oder eine individuelle Stundenvereinbarung nach Aufwand abgeschlossen werden kann. Bei einer Abrechnung nach Aufwand stellen die gesetzlichen Gebühren des RVG den Mindestkostenrahmen dar.
Dies kann im ersten Beratungsgespräch erörtert werden.